Damit Sie uns in der Nähe haben.
Ab sofort steht Ihnen unser neuer Geldautomat rund um die Uhr zur Verfügung.
Kaufland Süd-Ost
Käthe-Kollwitz-Str. 43
04600 Altenburg
Hier finden Sie die Kontaktdaten, sowie die Öffnungszeiten der jeweiligen Geschäftsstelle.
Wir sind für Sie da -
wochentags von 08:00 - 18:00 Uhr
Sie erreichen uns Montag bis Freitag
Ausgebildete Beraterinnen und Berater stehen Ihnen für Ihre individuelle Beratung auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten zur Verfügung. Wenn Sie es wünschen wochentags je nach Vereinbarung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Anruf.
Sparkasse Altenburger Land
Wettinerstraße 1
04600 Altenburg
Telefon: 03447 596-360
Montag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr |
Sparkasse Altenburger Land
Wettinerstraße 1
04600 Altenburg
Telefon: 03447 596-0
Öffnungszeiten Kasse |
Mo, Mi, Fr: 09:00 - 12:00 Uhr |
Di, Do: 14:00 - 18:00 Uhr |
Montag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr |
Sparkasse Altenburger Land
Kornmarkt 1
04600 Altenburg
Telefon: 03447 596-0
Öffnungszeiten Kasse |
Di: 14:00 - 18:00 Uhr |
Do: 09:00 - 12:00 Uhr |
Mo, Mi, Fr: geschlossen |
Montag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sparkasse Altenburger Land
Amtsplatz 3
04626 Schmölln
Telefon: 03447 596-0
Öffnungszeiten Kasse |
Di: 14:00 - 18:00 Uhr |
Do: 09:00 - 12:00 Uhr |
Mo, Mi, Fr: geschlossen |
Montag |
09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
Beratung |
Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sparkasse Altenburger Land
Am Rathaus 6
04610 Meuselwitz
Telefon: 03447 596-0
Öffnungszeiten Kasse |
Di: 14:00 - 18:00 Uhr |
Do: 09:00 - 12:00 Uhr |
Mo, Mi, Fr: geschlossen |
Montag |
09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
Beratung |
Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr |
Sparkasse Altenburger Land
Banhofstraße 15
04639 Gößnitz
Telefon: 03447 596-0
Mittwoch |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Montag - Freitag |
indiv. Beratung nach Vereinbarung |
Sparkasse Altenburger Land
Banhofstraße 14
04613 Lucka
Telefon: 03447 596-0
Mittwoch |
09:00 - 12:00 Uhr |
14:00 - 18:00 Uhr |
Montag - Freitag |
indiv. Beratung nach Vereinbarung |
Sparkasse Altenburger Land
Hauptstraße 2
04618 Langenleuba-Niederhain
Telefon: 03447 596-0
Mittwoch |
14:00 - 18:00 Uhr |
Montag - Freitag |
indiv. Beratung nach Vereinbarung |
Hinweis: Nachweispflichten bei Bargeldeinzahlungen
Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt bei Bareinzahlungen ab 10.000,01 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen ab 10.000,01 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes unverzüglich vorzulegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin inbesondere sein: ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht; Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse; Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht; Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf); Quittung über Sortengeschäfte; letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügung; Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Fragen hierzu beantwortet Ihr Berater oder unser KundenServiceCenter unter 03447 596-0 gern.
Wir weisen darauf hin, dass Kreditinstitute im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldepflicht des Geldwäschegesetzes, insb. nach § 43 Geldwäschegesetzt, zu beachten haben.
Freundliche Grüße
Ihre Sparkasse Altenburger Land
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