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08:00 - 18:00 Uhr

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Kaufland Süd-Ost
Käthe-Kollwitz-Str. 43
04600 Altenburg

Aktuelle Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Kontaktdaten, sowie die Öffnungszeiten der jeweiligen Geschäftsstelle.

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Wir sind für Sie da -

wochentags von 08:00 - 18:00 Uhr

Sie erreichen uns Montag bis Freitag

  • telefonisch unter 03447 596-0
  • per E-Mail über info@sparkasse-altenburgerland.de
  • per Text-Chat

Ausgebildete Beraterinnen und Berater stehen Ihnen für Ihre individuelle Beratung auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten zur Verfügung. Wenn Sie es wünschen wochentags je nach Vereinbarung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Anruf.  

KompetenzCenter Altenburg

Sparkasse Altenburger Land

Wettinerstraße 1

04600 Altenburg

Telefon: 03447 596-360

Montag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Filiale Altenburg Wettinerstraße

Sparkasse Altenburger Land

Wettinerstraße 1

04600 Altenburg

Telefon: 03447 596-0

Öffnungszeiten Kasse
Mo, Mi, Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Di, Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Montag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Filiale Altenburg Markt

Sparkasse Altenburger Land

Kornmarkt 1

04600 Altenburg

Telefon: 03447 596-0

Öffnungszeiten Kasse
Di: 14:00 - 18:00 Uhr
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
Mo, Mi, Fr: geschlossen
Montag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Filiale Schmölln

Sparkasse Altenburger Land

Amtsplatz 3

04626 Schmölln

Telefon: 03447 596-0

Öffnungszeiten Kasse
Di: 14:00 - 18:00 Uhr
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
Mo, Mi, Fr: geschlossen
Montag
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
Beratung
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Filiale Meuselwitz

Sparkasse Altenburger Land

Am Rathaus 6

04610 Meuselwitz

Telefon: 03447 596-0

Öffnungszeiten Kasse
Di: 14:00 - 18:00 Uhr
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
Mo, Mi, Fr: geschlossen
Montag
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
Beratung
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Filiale Gößnitz

Sparkasse Altenburger Land

Banhofstraße 15

04639 Gößnitz

Telefon: 03447 596-0

Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Montag - Freitag
indiv. Beratung nach Vereinbarung
 
Filiale Lucka

Sparkasse Altenburger Land

Banhofstraße 14

04613 Lucka

Telefon: 03447 596-0

Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Montag - Freitag
indiv. Beratung nach Vereinbarung
 
Filiale Langenleuba-Niederhain

Sparkasse Altenburger Land

Hauptstraße 2

04618 Langenleuba-Niederhain

Telefon: 03447 596-0

Mittwoch
14:00 - 18:00 Uhr
 
Montag - Freitag
indiv. Beratung nach Vereinbarung
 
SB-Standorte
  • Altenburg Süd-Ost
  • Altenburg Süd-Ost Kaufland
  • Altenburg Nord-Kaufland (Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 07:00 Uhr - 22:00 Uhr, Samstag: 07:00 Uhr - 20:00 Uhr)
  • Altenburg Krankenhaus
  • Rositz
  • Nobitz Marktkauf
  • Zipsendorf

Hinweis: Nachweispflichten bei Bargeldeinzahlungen

Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt bei Bareinzahlungen ab 10.000,01 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen ab 10.000,01 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes unverzüglich vorzulegen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin inbesondere sein: ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht; Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse; Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht; Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf); Quittung über Sortengeschäfte; letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügung; Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen. 

Fragen hierzu beantwortet Ihr Berater oder unser KundenServiceCenter unter 03447 596-0 gern.

Wir weisen darauf hin, dass Kreditinstitute im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldepflicht des Geldwäschegesetzes, insb. nach § 43 Geldwäschegesetzt, zu beachten haben. 

Freundliche Grüße

Ihre Sparkasse Altenburger Land

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